Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung und Gefahr. Die Straßenverkehrsordnung (STVO) ist einzuhalten. Der Veranstalter und das Kommissären-Kollegium behalten sich Änderungen (Reglement, Streckenführung, Sonderbestimmungen etc.) organisatorischer Hinsicht vor. Allfällige Änderungen werden den Teilnehmern zeitgerecht bekannt gegeben.
Den Weisungen der Exekutive, Streckenposten bzw. der Funktionäre ist unbedingt Folge zu leisten. Bei gefährlichen Straßenkreuzungen sind die Marshalls verpflichtet die Teilnehmer in Gefahrensituationen ausnahmslos anzuhalten!!
Jeder Teilnehmer nimmt diese Ausschreibung vorbehaltlos zur Kenntnis und unterwirft sich dieser automatisch durch seine Teilnahme am Etappenrennen. Der Veranstalter lehnt jedwede Haftung ab. Nur die Anordnungen der genannten offiziellen Funktionäre haben Gültigkeit. Alle Mitteilungen und Anordnungen, die von anderer Stelle kommen, sind gegenstandslos. Die Ausgabe sämtlicher Unterlagen für Rennfahrer findet in der Permanence/Registrierung statt. Die Teilnehmer müssen selbständig ihre Lizenzen für die Dauer der Tour bei der Permanence hinterlegen. Für alle nicht lizenzierten Teilnehmer besteht Ausweispflicht.
Ihren persönlichen finanziellen Verpflichtungen haben die Teilnehmer selbstverständlich nachzukommen. Der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete finanzielle Haftung. Die größte Vorsicht wird allen Teilnehmern des Rennens zur Pflicht gemacht. Mountainbiking ist eine sehr gefährliche Aktivität! Alle Teilnehmer übernehmen die Verantwortung und das Risiko für ihre eigene Sicherheit und ihr eigenes Wohlergehen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit den Verhältnissen der Strecke, den Witterungsverhältnissen, sowie seinem Fahrkönnen anzupassen. Die straßenpolizeilichen Bestimmungen müssen ohne Ausnahme strikt befolgt und eingehalten werden! Der Veranstalter lehnt für allfällige Übertretungen und deren Folgen jede Haftung und Verantwortung ab. Es besteht absolute Helmpflicht! Durch Rotlicht gesicherte Bahnübergänge sind geschlossenen Bahnübergängen gleichgestellt und Übertretungen werden nach dem UCI-Strafenkatalog geahndet.
Die Teilnehmer müssen auf den von der Organisation markierten Strecken fahren. Abkürzungen oder das Fahren auf unmarkierten Wegen ist verboten. Die Teilnehmer müssen die gesamte vorgegebene Strecke zurücklegen. Die Karenzzeit beträgt 50 % von der Siegerzeit in der jeweiligen Kategorie pro Etappe. Die Jury behält sich das Recht vor einen Teilnehmer aus dem Rennen oder aus der Wertung zu nehmen, wenn er das vorgeschrieben Zeitlimit nicht erreicht hat. Wenn ein Teilnehmer wegen mechanischer Probleme oder Verletzungen die Etappe nicht beenden kann, entscheidet die Jury, ob der Fahrer das Rennen fortsetzen darf. Preise werden nur ausbezahlt, wenn mindestens 5 Teilnehmer pro Kategorie starten.
Hygiene- und Umweltschutzrichtlinien
Organisation, Teilnehmer und Mitarbeiter verpflichten sich das Start- und Zielgelände sauber zu halten und Beschädigungen an offiziellen oder privaten Eigentum zu vermeiden.
Die Teilnehmer verpflichten sich beim Reinigen oder Reparieren der Bikes, kein Öl oder Fettrückstände bzw. Material zu hinterlassen. Die Organisation übernimmt keine Haftung für beschädigte Bikes oder Gepäck!! Bikes nicht an Fahrzeuge anlehnen!! Die Organisation übernimmt keinerlei Haftung für Schäden bzw. Diebstähle jeglicher Art.
Vorzeitiges Beenden des RENNENS bzw. Etappe
Teilnehmer, die Etappen vorzeitig beenden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort, Race Office oder bei angegebener Notfallnummer auf der Rückseite von der Startnummer melden. Für Teams oder Teilnehmer, die sich nicht persönlich oder unter der hierfür angegebenen Telefonnummer beim Race Office abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten des Teilnehmers einleiten.
Höhere Gewalt
Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung oder einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Pandemie, Brände, Überschwemmungen, Stürme, staatliche Maßnahmen, Reisebeschränkungen), oder aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird der Veranstalter von seinen Leistungspflichten befreit, und der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten).
Im Falle örtlicher und/oder zeitlicher Verlegung der Veranstaltung oder einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird der Veranstalter von seinen Leistungspflichten befreit, und der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten).
Eine Erstattung der Teilnahmebeträge ist in den vorstehend geschilderten Fällen ausgeschlossen. Die Teilnehmer sind zur Teilnahme an der neu festgelegten Veranstaltung berechtigt.
Stornierung durch Teilnehmer:innen*
Wenn ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin aus irgendeinem Grund nicht mehr an der Veranstaltung 2025 teilnehmen kann, hat er/ sie folgende Möglichkeiten:
- Übertragen der bezahlten Teilnahmegebühr abzüglich 10 % auf die Veranstaltung 2026 – gültig bis 15.6.2025
In diesem Fall senden wir einen Gutscheincode für die Alpentour 2026 in der Höhe der bezahlten Teilnahmegebühr minus 10 %. Dieser Gutschein ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann nur im Zeitraum von 01.11.2025 bis spätestens 01.05.2026 eingelöst werden. - Übertragen der bezahlten Teilnahmegebühr abzüglich 7 % auf eine andere Person – gültig bis 10.6.2025
Die andere Person erhält für die Neuanmeldung einen Gutscheincode in der Höhe der bezahlten Teilnahmegebühr der stornierenden Person. Mit diesem Gutscheincode kann sich die andere Person bis spätesten 10.6.2025 anmelden. - Stornieren Sie die Registrierung, erhalten Sie eine Rückerstattung abzüglich einer Stornierungsgebühr gemäß den nachstehenden Bedingungen.
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- Vor dem 01.01.2025 – abzüglich 10% Stornogebühr
- Vor dem 01.03.2025 – abzüglich 25% Stornogebühr
- Vor dem 01.05.2025 – abzüglich 50% Stornogebühr
- Ab dem 01.05.2025 ist keine Rückerstattung mehr möglich.
* Ausgeschlossen: Bereits verschobene Startplätze und eingelöste Gutscheine sind nicht Bestandteil dieser Stornierungsregeln und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes bzw. Übertragung auf eine andere Person oder auf die Veranstaltung 2026.
Verschiebung der Veranstaltung
Wenn die Veranstalter gezwungen sind, die Alpentour Trophy wegen (z.B. schlechtes Wetter, Pandemie, Brände, Überschwemmungen, Stürme, staatliche Maßnahmen) zu verschieben, wird die Teilnahme automatisch auf das neue Datum übertragen. Sollte der neue Termin für die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer nicht möglich sein, zahlen wir eine Rückerstattung der bezahlten Teilnahmegebühr abzüglich 25% (gültig nur für Neuanmeldungen für die Alpentour Trophy 2025). Bereits übertragene Startgebühren und Gutscheine sind davon ausgenommen. Die Einforderung der Rückerstattung muss innerhalb von 30 Tage nach Bekanntgabe des neuen Termins erfolgen. Der Termin wird via E-Mail, Facebook, Instagram und Website gekannt gegeben.
Stornoversicherung für Teilnehmer
Wir erinnern unsere Teilnehmer und Begleiter immer daran, dass sie im Besitz einer internationalen Unfallversicherung sein müssen. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie auch vor Unfällen, Verletzungen, Reiseunfähigkeit oder Flugänderungen schützt.