Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung und Gefahr. Die Straßenverkehrsordnung (STVO) ist einzuhalten. Der Veranstalter und das Kommissären-Kollegium behalten sich Änderungen (Reglement, Streckenführung, Sonderbestimmungen etc.) organisatorischer Hinsicht vor. Allfällige Änderungen werden den Teilnehmern zeitgerecht bekannt gegeben.
Den Weisungen der Exekutive, Streckenposten bzw. der Funktionäre ist unbedingt Folge zu leisten. Bei gefährlichen Straßenkreuzungen sind die Marshalls verpflichtet die Teilnehmer in Gefahrensituationen ausnahmslos anzuhalten!!
Jeder Teilnehmer nimmt diese Ausschreibung vorbehaltlos zur Kenntnis und unterwirft sich dieser automatisch durch seine Teilnahme am Etappenrennen. Der Veranstalter lehnt jedwede Haftung ab. Nur die Anordnungen der genannten offiziellen Funktionäre haben Gültigkeit. Alle Mitteilungen und Anordnungen, die von anderer Stelle kommen, sind gegenstandslos. Die Ausgabe sämtlicher Unterlagen für Rennfahrer findet in der Permanence/Registrierung statt. Die Teilnehmer müssen selbständig ihre Lizenzen für die Dauer der Tour bei der Permanence hinterlegen. Für alle nicht lizenzierten Teilnehmer besteht Ausweispflicht.
Ihren persönlichen finanziellen Verpflichtungen haben die Teilnehmer selbstverständlich nachzukommen. Der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete finanzielle Haftung. Die größte Vorsicht wird allen Teilnehmern des Rennens zur Pflicht gemacht. Mountainbiking ist eine sehr gefährliche Aktivität! Alle Teilnehmer übernehmen die Verantwortung und das Risiko für ihre eigene Sicherheit und ihr eigenes Wohlergehen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Geschwindigkeit den Verhältnissen der Strecke, den Witterungsverhältnissen, sowie seinem Fahrkönnen anzupassen. Die straßenpolizeilichen Bestimmungen müssen ohne Ausnahme strikt befolgt und eingehalten werden! Der Veranstalter lehnt für allfällige Übertretungen und deren Folgen jede Haftung und Verantwortung ab. Es besteht absolute Helmpflicht! Durch Rotlicht gesicherte Bahnübergänge sind geschlossenen Bahnübergängen gleichgestellt und Übertretungen werden nach dem UCI-Strafenkatalog geahndet.
Für alle Fahrer, die in einer Gruppe und durch nicht mehr als 1 Sekunde getrennt das Zielband passieren, wird die gleiche Zeit eingesetzt. Strafen oder Disqualifikationen bei einer Etappe oder von der Veranstaltung werden bei krassen Verletzungen des Reglements verhängt. Anweisungen der Polizei, Rennkommissäre (inkl. medizinisches Personal) müssen unter allen Umständen strikt befolgt werden. Es besteht Helmpflicht während der gesamten Veranstaltung. Unterlassen dieses Reglements kann mit einer sofortigen Disqualifikation geahndet werden. Beschädigte Helme müssen ausgetauscht werden. Die Organisation darf einen Teilnehmer aus dem Wettbewerb nehmen, wenn sein Bike nicht den Anforderungen entspricht.
Die Teilnehmer müssen auf den von der Organisation markierten Strecken fahren. Abkürzungen oder das Fahren auf unmarkierten Wegen ist verboten. Die Teilnehmer müssen die gesamte vorgegebene Strecke zurücklegen. Die Karenzzeit beträgt 50 % von der Siegerzeit in der jeweiligen Kategorie pro Etappe. Die Jury behält sich das Recht vor einen Teilnehmer aus dem Rennen oder aus der Wertung zu nehmen, wenn er das vorgeschrieben Zeitlimit nicht erreicht hat. Wenn ein Teilnehmer wegen mechanischer Probleme oder Verletzungen die Etappe nicht beenden kann, entscheidet die Jury, ob der Fahrer das Rennen fortsetzen darf. Preise werden nur ausbezahlt, wenn mindestens 5 Teilnehmer pro Kategorie starten.
Teambetreuer Fahrzeugen ist es NICHT erlaubt die Strecke der Alpentour Trophy zu befahren. Die Organisation hält sich das Recht vor, die Strecke zu ändern.
Die Startnummer darf nicht verändert bzw. verkleinert werden! Führungstrikots: Die Führenden im Gesamt-, Berg- und Damenklassement sind verpflichtet, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Trikots mit der Sponsoraufschrift zu tragen. Die Sponsoren des Veranstalters dürfen in keinem Fall überklebt werden. Auf den Trikots (Brustseite unterhalb des offiziellen Sponsors) sind persönliche Sponsoren erlaubt, sofern die Größe von 25 x 25 cm nicht überschritten wird.
Höhere Gewalt
Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung oder einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird der Veranstalter von seinen Leistungspflichten befreit, und der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten).
Im Falle örtlicher und/oder zeitlicher Verlegung der Veranstaltung oder einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird der Veranstalter von seinen Leistungspflichten befreit, und der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten).
Eine Erstattung der Teilnahmebeträge ist in den vorstehend geschilderten Fällen ausgeschlossen. Bei örtlicher und/oder zeitlicher Verlegung ist der Vertragspartner bzw. sind die Teilnehmer zur Teilnahme an der neu festgelegten Veranstaltung berechtigt.
Hygiene- und Umweltschutzrichtlinien
Organisation, Teilnehmer und Mitarbeiter verpflichten sich das Start- und Zielgelände sauber zu halten und Beschädigungen an offiziellen oder privaten Eigentum zu vermeiden.
Die Teilnehmer verpflichten sich beim Reinigen oder Reparieren der Bikes, kein Öl oder Fettrückstände bzw. Material zu hinterlassen. Die Organisation übernimmt keine Haftung für beschädigte Bikes oder Gepäck!! Bikes nicht an Fahrzeuge anlehnen!! Die Organisation übernimmt keinerlei Haftung für Schäden bzw. Diebstähle jeglicher Art.
Die Rennfahrer werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Wegwerfen von Leergut (Materialien, die nicht verrotten) auf der Rennstrecke verboten ist. Alle Riegel und Gels müssen mit der Startnummer markiert werden. Die Rennleiter machen Stichproben vor jedem Start! Das Verrichten der Notdurft während der Etappe innerhalb von Ortschaften oder vor Zuschauern ist strengstens verboten. (Übertretungen werden nach dem UCI-Strafenkatalog geahndet).
Streckenmarkierung
Die Alpentour Strecke wird von der Organisation mit neon-grünen Pfeilen markiert. Dennoch appellieren wir an alle Teilnehmer sich zusätzlich selbst zu orientieren und zu den jeweiligen Fahrerbesprechungen vorm Start zu erscheinen!
Die Strecke der Alpentour Trophy darf nur im Rahmen der Veranstaltung befahren werden.
Vorzeitiges Beenden des RENNENS bzw. Etappe
Teilnehmer, die Etappen vorzeitig beenden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort, Race Office oder bei angegebener Notfallnummer auf der Rückseite von der Startnummer melden. Für Teams oder Teilnehmer, die sich nicht persönlich oder unter der hierfür angegebenen Telefonnummer beim Race Office abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten desTeilnehmers einleiten.
Alpentour Adventure
2er Teams werden nur dann gewertet, wenn sie gemeinsam im Ziel ankommen. Dies bedeutet, dass das erste Teammitglied nicht mehr als zwei Minuten vom zweiten Teammitglied entfernt sein darf.
Beschreibung – Registrierungsrichtlinien!
Mit all den Ereignissen auf der Welt im letzten Jahr haben wir unsere Registrierungsrichtlinien für 2021angepasst um Euch bei der Registrierung für die 22. Ausgabe dieses Jahres ein gewisses Maß an Vertrauen und Sicherheit zu geben.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Veranstaltung 2021 stattfinden wird und wissen, dass sich die Umstände aufgrund der ständig aufkommenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über Covid und seine derzeit umgesetzten Impfprogramme schnell ändern können und werden. Aus diesem Grund möchten wir Euch detaillierte Informationen zur Verfügung stellen, falls Folgendes eintreten sollte:
- Was ist, wenn Sie es nicht zum Event schaffen?
- Was passiert, wenn die Veranstaltung verschoben wird?
- Benötige ich eine Versicherung?
Wir beantworten all diese und weitere Fragen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stornierung durch die Teilnehmer
Wenn ein Fahrer aus irgendeinem Grund nicht mehr an der Veranstaltung 2021 teilnehmen möchte, kann der Fahrer folgendes tun:
- Übertragen Ihrer Teilnahmegebühr auf die Veranstaltung 2022 (ohne Gebühr)
- Übertragen Ihrer Teilnahmegebühr auf eine andere Person (ohne Gebühr)
- Stornieren Sie die Registrierung, erhalten Sie eine Rückerstattung abzüglich einer Stornierungsgebühr gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Stornierungsrückerstattungsbeträge werden nachfolgend erläutert:
Vor dem 10.03.2021 – abzüglich 20% (Stornogebühr inbegriffen)
Vor dem 10.04.2021 – abzüglich 35% (Stornogebühr inbegriffen)
Vor dem 10.05.2021 – abzüglich 50% (Stornogebühr inbegriffen)
Nach dem 10.05.2021 ist keine Rückerstattung mehr möglich, nur Überschreibung auf 2022.
* Ausgeschlossen: Bereits verschobene Startplätze sind nicht Bestandteil dieser Stornierungsregeln und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Teilnehmer deren Teilnahmegebühren aufgrund der Verschiebung der Alpentour Trophy bereits für die Veranstaltung 2021 gutgeschrieben wurden, haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Übertragung der Registrierung
Für den Fall, dass die Covid-19-Pandemie die Alpentour Trophy 2021 betrifft (z. B. nicht wiedereröffneter Flugverkehr, Bestimmungsort oder Herkunftsland in der roten Zone), können sie die Registrierung ohne Gebühr auf eine andere Person oder auf die Alpentour Trophy 2022 übertragen.
Wir werden jeden Fall individuell prüfen, damit wir die beste Lösung für Ihre jeweilige Situation finden können.
Verschiebung der Veranstaltung
Wenn die COVID-Pandemie immer noch Auswirkungen auf die Veranstaltung 2021 hat und wir gezwungen sind, die Alpentour Trophy zu verschieben, schreiben wir den von den Teilnehmern für die Alpentour Trophy 2022 gezahlten Betrag gut.
Wenn jedoch die Entscheidung getroffen wird, das Rennen zu verschieben, kann der Fahrer zwischen einer vollständigen Überweisung seines Startgeldes für 2022 oder einer Rückerstattung minus 25% (Stornogebühr) wählen.
Stornoversicherung für Teilnehmer
Wir erinnern unsere Teilnehmer und Begleiter immer daran, dass sie im Besitz einer internationalen Unfallversicherung sein müssen. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie auch vor Unfällen, Verletzungen, Reiseunfähigkeit oder Flugänderungen schützt.
Unser Team hilft Ihnen gerne weiter
Wenn Sie Fragen haben oder die Details Ihrer Situation überprüfen möchten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team beantwortet gerne alle Ihre Fragen zur Funktionsweise im Jahr 2021